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Der Verein

Gerade die Kinder sind oft die hilflosesten auf dieser Welt. Der Verlust der Eltern, Verelendung und Hunger nehmen vielen die Chance, ein Leben selbst mit dem für die Existenz Notwendigsten zu führen: Nahrung, medizinische Grundversorgung, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und Schulbildung – für uns alles so selbstverständlich. Hier versuchen wir zu helfen.

Unser Engagement dient in erster Linie der gezielten Einzelhilfe durch Kinder- und Familienpatenschaften. So werden in zur Zeit 34 Heimen in Südindien (Kerala und Tamil Nadu) inzwischen über 1800 Kinder und mehr rund 350 Familien mit Hilfe unserer Paten in Deutschland betreut. Eine Übersicht über die Heime finden Sie hier.

Wir geben aber auch Hilfe zur Selbsthilfe: So befinden sich zur Zeit etwa 100 Jugendliche in der Ausbildung in handwerklichen Berufen, besonders begabte werden als Krankenschwester oder Techniker ausgebildet. In weiteren Projekten werden Brunnen gebohrt, Häuser und hygienische Einrichtungen gebaut, Kranke und Behinderte betreut und medizinisch versorgt, um nur einiges zu nennen.

Geschichte

Die Patengemeinschaft für hungernde Kinder e.V. wurde 1965 von Adolf Klein (verst. 1994) gegründet und am 03.06.1969 beim Amtsgericht Schwarzenbek unter der Nr. 212 im Vereinsregister eingetragen. Sie ist vom Finanzamt Lübeck als gemeinnützig und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt und damit berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Unsere Arbeit ist christlich motiviert: sie folgt dem diakonischen Auftrag der Bibel, sich mit Nächstenliebe für benachteiligte und notleidende Menschen einzusetzen. Unsere Hilfe aber leisten wir unabhängig von Nationalität, Religion, Rasse oder Hautfarbe dort, wo sie dringend benötigt wird.

Die Patengemeinschaft ist parteipolitisch neutral, überkonfessionell und an keinen Träger, keine Institution oder Organisation gebunden. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

Mitglied der Patengemeinschaft kann jeder werden, der sich zu den Grundlagen und den Aufgaben des Vereins bekennt und der bereit ist, den Verein zu unterstützen. Durch die Mitgliedschaft besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von festen Mitgliedsbeiträgen.